Urteil: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall behandeln Veröffentlicht am 6. März 202118. März 2021 von bhossack_ac4pzx9m URTEIL: Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln nicht als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet und eingeordnet werden.