Urteil: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall behandeln

URTEIL: Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln nicht als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet und eingeordnet werden.