Die Alternative für Deutschland hat am Mittwoch in zwei wichtigen Gerichtsverfahren Siege erringen können. Im ersten Fall, der vom Berliner Verwaltungsgericht verhandelt wurde, ging es um einen Twitter-Eintrag des Horst Seehofer (CSU) unterstellten Bundesinnenministeriums. Dieser verstößt nach der Argumentation der Richter gegen den politischen Wettbewerb. Im zweiten Fall, der vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf verhandelt wurde, siegte die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag gegen den nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU) und Burkhard Freier (SPD), den Leiter des NRW-Verfassungsschutzes. Auch hier bezogen die zuständigen Richter das Recht der Gleichberechtigung am politischen Wettbewerb in ihr Urteil mit ein.
Seehofers Niederlage in Berlin
Ausgang für den Rechtsstreit mit der Seehofer-Behörde war ein Twitter-Eintrag auf der Seite des Bundesinnenministeriums, der von einem Sprecher abgesetzt wurde:
„BM #Seehofer zum Stand des #BfV-Gutachtens zur #AfD: Meine Mitarbeiter prüfen das Gutachten gemeinsam mit dem @BfV Bund in juristischer Hinsicht. Da ist besondere Sorgfalt angesagt. Es gibt keine politischen Vorgaben. Ich möchte aber in überschaubarer Zeit Klarheit haben.“
Die AfD ersuchte Eilrechtsschutz und drängte auf eine Löschung des Twitter-Eintrags. Dieser Forderung stimmten die zuständigen Richter in der Hauptstadt nun zu. Sie begründeten ihre Entscheidung durch den Eingriff des Ministeriums in die vom Grundgesetz vorgesehene Parteienfreiheit und die Reduzierung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Dabei betonten die Richter die dringend notwendige Trennung zwischen dem Staat und einzelnen Parteien:
„Dem Staat sei es versagt, sich mit einzelnen Parteien zu identifizieren und die ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel und Möglichkeiten zu deren Gunsten oder Lasten einzusetzen.“
Reulsche Schlappe in Düsseldorf
In Nordrhein-Westfalen stellten die Richter fest, dass Landesinnenminister Reul und Verfassungsschutzchef Freier eine Äußerung über die AfD getätigt hatten, die gesetzeswidrig war. Der 68-jährige Innenminister hatte verkündet, dass der Verfassungsschutz des Landes die AfD „in Zukunft ebenfalls als Prüffall bearbeiten werde. Wenige Tage später bekräftige Freier die Einstufung. Das Gericht argumentierte in seiner Urteilssprechung für die Alternative und stellte fest, dass die beiden Hoheitsträger in das Recht der Partei eingegriffen hätten, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Auch im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz fände sich das Recht zur öffentlichen Einstufung als Prüffall nicht, so die Richter.
Doppelsieg für eine starke Opposition
Im Superwahljahr 2021 scheint den Altparteien jedes Mittel Recht zu sein, die Alternative für Deutschland zu diskreditieren und im Wettbewerb um Stimmen zu benachteiligen. Die richtungsweisenden Urteile aus Berlin und Düsseldorf unterstreichen, wie fest die AfD mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetztes steht. Im Gegensatz dazu verstoßen die Altparteien regelmäßig gegen geltendes Recht.
Wer sind hier die Rechtsbrecher?